Allgemeine Geschäftsbedingungen Cuocomago
Leitsatz/Leistung
Cuocomago ist bestebt, bei der Ausführung jedes Auftrags in sorgfältigster Weise vorzugehen und ihn mit Engagement und Sachkenntnis auszuführen. Er ist bemüht zeitgerecht und in hohem Standard seine Gäste kulinarisch zu verwöhnen. Bei der Auswahl der Speisen und der Getränke wird auf einwandfreie Qualität besonderen Wert gelegt.
Auftragsbestätigung
Eine Auftragsbestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, beides ist gleicher Massen verbindlich. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende oder vom Kunden zusätzlich angeforderte
Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich Cuocomago, die Anzahl der teilnehmenden Gäste, bis spätestens
3 Tag vor dem Anlass anzugeben.
1. Gültigkeit
Die AGB beziehen sich auf gültige Verträge zwischen Cuocomago und dem Kunden, ebenso auf die vertraglich festgehaltenen Dienstleistungen.
2. Preis
Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken.
Folgende Stundenansätze werden verrechnet:
Ansatz Cuocomago 100.00 Fr./Std.
Ansatz zusätzlicher Koch 35.00 Fr./Std.
Ansatz Serviceleistung/Dekoration 45.00 Fr./Std.
Transport 1.00 Fr./km
Die Dienstleistungen werden nach dem Stundenansatz des jeweiligen Personals verrechnet.
Warenkosten für Lebensmittel, Getränke und Dekorationsmaterial sind durch den Kunden zu übernehmen.
Bei Vertragsabschluss ist eine allgemeine Pauschale von 100.00 Fr. für Beratungsgespräch und Einkauf zu zahlen.
Liegt der Anlass ausserhalb der Stadt Zug wir eine Km Entschädigung verrechnet.
3. Vorauszahlung
Nach Abschluss des Vertrages sind folgende Zahlungen inkl. allgemeiner Pauschale zur Unkostendeckung im Voraus zu tätigen:
Bis zu 12 Personen 400.00 Fr.
Ab 12 Personen 600.00 Fr.
Diese Zahlung muss bis 10 Tage vor dem Anlass geleistet sein.
Der Kunde erhält nach Anlassende eine Rechnung, welche abzüglich geleisteter Vorauszahlungen innert 10 Tagen zu begleichen ist.
4. Durchführbarkeit
Cuocomago behält sich die Ablehnung gewünschter Menus aus infrastrukturellen Gründen vor.
5. Annullierung
Bei Annullierung durch den Auftraggeber des vertraglich zugesicherten Auftrages, entstehen folgende Kosten:
Bei mehr als 10 Tagen vor dem Anlass:
Die allgemeine Pauschale von 100.00 Fr. für Beratung und Einkauf wird nicht zurückerstattet.
Bei weniger als 10 Tagen vor dem Anlass:
Die allgemeine Pauschale von 100.00 Fr. für Beratung und Einkauf wird nicht zurückerstattet, eventuell bereits gekaufte Lebensmittel, Getränke und/oder Dekoration sind Cuocomago zu bezahlen und werden nach vollständiger Bezahlung dem Kunden übereignet.
Ist Cuocomago nicht in der Lage, den vereinbarten Anlass durchzuführen, ist er bemüht, einen gleich-wertigen Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet Cuocomago bereits getätigte Zah-lungen in bar. Für den Fall, dass Waren schon bezogen worden, erstattet Cuocomago getätigte Zahlungen, abzüglich den Beträgen, die bereits für die Bezahlung von Lebensmitteln, Getränken und/oder Dekoration verwendet wurden. In der Folge übereignet Cuocmago die vom Kunden bezahlte Waren.
Eine darüber hinausgehende Haftung übernimmt Cuocmago nicht.
6. Wareneinkauf
Cuocomago kauft die benötigten Waren bei ortsansässigen Händlern ein, spezielle Kundenwünsche werden berücksichtigt. Die Waren gehören, inklusive allfälligen Resten, nach vollständiger Bezahlung dem Kunden.
7. Arbeitsplatz
Die Küche muss in sauberem, benutzbarem Zustand sein. Cuocomago verpflichtet sich, die Küche in sauberem Zustand zurückzugeben. Für eventuelle Schäden, welche fährlässig verursacht werden, be-steht eine Haftpflichtversicherung. Cuocomago haftet nicht für Fälle von höherer Gewalt.
8. Salvatorische Klausel
Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung von einer Bestimmung ersetzt, die dem der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zugrunde liegenden Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
9. Gerichtstand
Gerichtsstand ist Zug. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
